Die Apfelbaumpflicht in Preußen
König Friedrich II. von Preußen wiederholt 1763 eine Anordnung von 1723, dass mehr Obstbäume zu pflanzen und zu veredeln seien und forderte:
„ ... daß jeder Bauer ... bey seinem Hofe einen
Obst-Garten anlegen, und wenigstens alle
Jahr im Herbst 10 bis 12 wilde Stämme darin
setzen (soll) ...”
Material: 100% Bauwolle in Panama-Geflecht; 220g/m² Maße: 48 x 78 cm
Mit Waschlabel und Stoffhaken zur Aufhängung.
Diesen Artikel haben wir am Dienstag, 22. August 2023 in den Shop aufgenommen.